Die Erstberatung beinhaltet:
- die Objektbesichtigung incl. An- und Abreise
- grobe Feststellung von Schäden, oder Ausführungsfehlern, oder des Sanierungsbedarfs,
- grobe Einschätzung über die Möglichkeiten zur Beseitigung der Schäden, Ausführungsfehler, oder des Sanierungsrückstands.
- Beratung der weiteren Vorgehensweise.
- Einschätzung der weiteren Sachverständigenkosten.
Die vereinbarte Kostenpauschale ist nach erfolgtem Ortstermin fällig.