Honorar/ Vergütung
Für Streitgutachten (gerichtliche Gutachten) ist die Vergütung des Sachverständigen im JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) geregelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Sachgebiet und Schwierigkeitsgrad des zu erstattenden Gutachtens.
Für Privatgutachten, oder sonstige private Beauftragungen, ist die Vergütung nicht gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich werden die Leistungen eines Sachverständigen nach Zeitaufwand berechnet. Hinzu kommen Fahrtkosten, Entschädigung für Aufwand (z.B. Übernachtung), sowie Ersatz für sonstige Aufwendungen (wie z.B. Porto, Fotos, Kopien, Laborkosten).
Bezeichnung | Einheit netto | Einh. |
Stundenverrechnungssatz | auf Anfrage | a / Std |
Fahrzeugersatzkosten | 0,95 € | a / km |
Fotos | 2,00 € | a / Stck |
DIN A4 Kopien weitere Ausdrucke von Gutachten / Berichten, etc. | 1,00 € | a / Seite |
Vorstehende Einheitspreise zzgl. MwSt z.Z. 19 %
Bei größeren Projekten, oder umfangreichen Arbeiten, sowie bei stetiger Beauftragung sind besondere Preisver-einbarungen möglich.
Um eine größtmögliche Kostensicherheit zu gewährleisten, biete ich im Umkreis von 50 km eine
1 stündige Vor-Ort-Beratung incl. An- u. Abreise, zu einem Pauschalpreis von 450,00 € zzgl. Mwst an.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
Beauftragung oder Erstberatung